Mitgliedschaft

Falls Sie Mitglied werden, können Sie unsere fachkundigen Rechtsberater so oft kostenlos in Anspruch nehmen, wie dies notwendig ist. Diese geben Auskunft zu allen Mieterfragen: z. B. Heizkostenabrechnung, Mieterhöhung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen und Kündigung. Auch der Schriftverkehr mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder ggf. mit zuständigen Behörden wird übernommen. Anspruch auf kostenlose Beratung haben Sie sofort mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft.

Am wirkungsvollsten können wir helfen, wenn Sie rechtzeitig unseren Rat einholen. Machen Sie es sich zu Grundsatz, erst dann auf Forderungen Ihres Vermieters einzugehen, wenn Sie unsere Meinung gehört haben.

Sie sind als Mitglied über die Wohnraum-Rechtsschutzversicherung (nähere Informationen) des Deutschen Mieterbundes ohne Mehrkosten gegen die Risiken des Wohnens abgesichert. Bei einer geringen Selbstbeteiligung (dies natürlich nur bei verlorenem oder verglichenem Prozess) wird Ihnen umfassender Schutz für alle Mietprozesse bis zu einer Höhe von € 15.000 gewährt. Eine Wartezeit von drei Monaten nach dem Beitritt ist zu beachten, das heißt, die einen Prozess auslösenden Streitigkeiten dürfen erst nach diesen drei Monaten eintreten.

Im Jahresbeitrag eingeschlossen ist auch die Mieterzeitung des Deutschen Mieterbundes. Jedes Mitglied erhält alle 2 Monate die Mieterzeitung per Post zugestellt. Sie finden darin wertvolle Tipps und Hinweise, aktuelle Mieturteile und Informationen zum mieterpolitischen Geschehen.

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