Wichtige Informationen zur Rechtsberatung

Zur Beratung mitbringen

Damit unsere Juristen Sie umfangreich und richtig über die Rechtslage aufklären können, müssen sie zunächst alle entscheidenden Fakten und Unterlagen zur Verfügung haben. Dazu gehört immer der Mietvertrag. Dies gilt auch, wenn Sie einen "Einheitsmietvertrag" haben, denn auch hier gibt es gravierende Unterschiede im Formular und im eingetragenen Text.

Mitbringen sollten Sie außerdem alle Zusatzvereinbarungen, den bisherigen Schriftwechsel, die Nebenkostenabrechnung, frühere Abrechnungen zum Vergleichen - kurz: alles, was zur Information über das Mietverhältnis dienen kann.

 

Realistische Erwartungen

Der Mieterverein ist nur eine Interessenvertretung der Mieter, also keine Behörde, die bestimmte Entscheidungen mit Rechtswirkung treffen kann. Über die von Ihnen mit dem Vermieter geschlossenen Verträge können wir uns nicht hinwegsetzen. In vielen Fällen (häufiges Beispiel: Zeitmietverträge) können wir unseren Mitgliedern nur mitteilen, dass sie an ihren Vertrag gebunden sind. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, zu uns zur Beratung zu kommen, bevor Sie einen Mietvertrag abschließen.

Auch können wir z. B. nicht die Höhe einer Mietminderung "festlegen", sondern Ihnen nur zu einer bestimmten Höhe raten. Ob diese Minderung berechtigt ist, können wir nicht endgültig beurteilen. Im Streitfall muss das Gericht darüber entscheiden (nachdem Gutachten eingeholt wurden etc.).

Der Ausgang eines Rechtsstreits vor Gericht hängt von vielen Faktoren ab. Die meiste Unsicherheit kommt aus der Bewertung von Tatsachen durch den Richter und die Sachverständigen, z. B. die häufige Streitfrage, ob die Wohnungsfeuchtigkeit von Baumängeln kommt oder vom falschen Wohnverhalten der Mieter. Unsere Rechtsberater können daher - wie auch jeder Anwalt - vor einem Prozess nur in den seltensten Fällen eine 100-prozentige Erfolgschance voraussagen.

Je ehrlicher Sie uns alle Umstände Ihre Falles schildern, umso genauer können wir Sie über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits aufklären. Dazu gehört auch, dass Sie uns die Fakten mitteilen, die gegen Ihre Rechtsansicht sprechen. Nur so können Sie sich und uns unangenehme Überraschungen ersparen.