Häufig gestellte Fragen (FAQ)

An dieser Stelle beantworten wir einige Fragen, die uns immer wieder gestellt werden.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen an uns haben, möchten wir Sie bitten, uns anzurufen oder uns eine E-Mail zu schicken.
 

Werde ich vom Mieterverein beraten, auch wenn ich noch kein Mitglied bin? 

Nein. Der Mieterverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Wir sind keine Rechtsberatungsstelle für jedermann. Durch die Rechtsberatung und den damit verbundenen Schriftverkehr entstehen dem Verein erhebliche Kosten. Diese Kosten trägt die Gemeinschaft der Vereinsmitglieder. Es liegt daher im Interesse unserer Beitrag zahlenden Mitglieder, dass wir die Rechtsberatung nicht auf Nichtmitglieder ausdehnen.

Werde ich sofort beraten, wenn ich Mitglied werde?

Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich mit dem Tage, an dem die Anmeldung erfolgt (in der Regel Eingang der Beitrittserklärung). Es gelten die Regelungen der Vereinssatzung. Es bleibt dem Mieterverein Passau e. V. vorbehalten, die Aufnahme als Mitglied aus triftigen Gründen zu verweigern. Auch muss der erste oder laufende Mitgliedsbeitrag vor der jeweiligen Beratung entrichtet sein (gegebenenfalls in bar), da wir Sie erst dann beraten können. Wir kümmern uns dann im vorgerichtlichen Bereich um Ihre mietrechtlichen Probleme.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung sofort?

Nein. Im Mitgliedsbeitrag ist zwar eine Rechtsschutzversicherung enthalten (Einzelheiten). Hier gibt es aber eine Sperrfrist. Für die Mietrechtsprobleme, die Sie bereits mitbringen, wenn Sie Mitglied werden, gewährt die Versicherung keinen Rechtsschutz.

Vertritt mich der Mieterverein vor Gericht?

Nein. Der Mieterverein kann vor Gericht nicht auftreten. Das ist Sache der Rechtsanwälte. Wir können Ihnen jedoch Anwälte empfehlen, die sich im Mietrecht auskennen. Falls Sie schon länger Mitglied sind, zahlt auch die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Ich bin bereits Mitglied in einem anderen Mieterverein und möchte zum Mieterverein Passau wechseln. Wie geht das?

Wichtig ist, dass Sie uns sofort bei Ihrem Eintritt mitteilen, in welchem Verein Sie Mitglied waren. Auf diese Weise müssen Sie keine Aufnahmegebühr zahlen, und es entstehen keine Rechtsschutzlücken (falls Sie vorher schon über den DMB rechtsschutzversichert waren).

Ich habe Ärger mit meinen Nachbarn. Hilft mir der Mieterverein?

Nur indirekt. Der Mieterverein hilft in erster Linie bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter. Gegen den Nachbarn (der möglicherweise auch bei uns Mitglied ist), können wir nicht vorgehen. Vielleicht kommt aber eine Mietminderung in Betracht. Die Minderung ist gegen den Vermieter gerichtet, der sich daraufhin hoffentlich um das Problem kümmert. Fragen Sie unsere Berater, was am besten in Ihrer Lage ist.

Ich habe als Gewerbetreibender Räume angemietet. Hilft mir der Mieterverein?

Nein. Der Mieterverein vertritt die Interessen ausschließlich von Wohnraummietern. Wer in den gemieteten Räumen wohnt, ist schutzbedürftiger als jemand, der die Räume nur gewerblich nutzt. Nach unserer Satzung dürfen wir bei Gewerberaummiete nicht tätig werden. Für eine Rechtsberatung müssen Sie sich an Rechtsanwälte wenden. Auch unsere Rechtsschutzversicherung deckt in erster Linie nur die Wohnung des Versicherungsnehmers ab, nicht andere Räume (Einzelheiten zur Rechtsschutzversicherung)